Fortbildung

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Informationsabend am 09.01.2026 um 19:00 Uhr 

Ort: Haus des Waldes (Kühlshammer Weg 40, Essen).

Details: Kursbeginn : 13.02.2026 

Durchführung: an 6 Wochenenden mit einer Blockwoche (30.03.-02.04.)

IDEAL auch für Schüler oder diejenigen geeignet, die Ferienabhängig agieren müssen. 

Wichtig ist eine Meldeadresse in Essen.

Kosten: €2.300,- exklusiv Prüfungsgebühren und Munition.

Mindestteilnehmerzahl 6 Personen

Anmeldeschluss ist der 30.01.2026

Bei Rückfragen kontaktieren Sie unseren Ausbildungsleiter – Matthias Junghanns – 

(Mobil: +49 162 9859601)

Mail: matthias.junghanns@gmx.de

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Im Januar 2026 wird die Kreisjägerschaft Essen an drei Sonntagen Fangjagdlehrgänge anbieten. Diese werden von einem qualifizierten Berufsjäger durchgeführt. Im Haus des Waldes (am Grugapark) werden die rechtlichen, theoretischen und praktischen Inhalte zur Fangjagd nach §29 DVO LJG NRW vermittelt.

Die Lehrgänge finden am 11. / 18. Und 25. Januar 2026 statt. Details entnehmen Sie dem Anmeldeformular.

11. Januar Anmeldeformular noch 2 Plätze frei

18. Januar Anmeldeformular ausgebucht

25. Januar Anmeldeformular noch 2 Plätze frei

Kosten: 95€ / p. P. 

Beginn: 09 Uhr, Dauer: 9-10 Stunden.

Ort: Haus des Waldes (Grugapark, Essen) Wegbeschreibung

Da schon Plätze vergeben sind, empfiehlt sich, vor schriftlicher Anmeldung, eine Rückfrage zum Stand der verfügbaren Plätze; vorzugsweise mobil (01575-7906633 – Schulte)

Eine Anmeldebestätigung und Vorauszahlung sind, Voraussetzungen für die Verbindlichkeit Ihrer Buchung und Teilnahme am Lehrgang.

Ihre Anmeldebestätigung senden Sie bitte an seminare@kreisjaegerschaft-essen.de

Info:

Ein Fangjagdlehrgang in NRW vermittelt die rechtlichen Grundlagen, den artenspezifischen Einsatz von Fallen und die praktische Handhabung verschiedener Lebendfallen. Der Kurs behandelt Themen wie das Bundesnaturschutzgesetz, das Tierschutzgesetz, die EU-Vogelrichtlinie sowie die Anforderungen nach §29 der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz NRW (DVO LJG-NRW). Inhalte sind außerdem die Verkehrssicherungspflicht, Fallenkontrollen, der Lebendfang und die tierschutzgerechte Tötung.