Termine für die Fangjagdlehrgänge 2026 nach §29 DVO LJG NRW
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Im Januar 2026 wird die Kreisjägerschaft Essen an drei Sonntagen Fangjagdlehrgänge anbieten. Diese werden von einem qualifizierten Berufsjäger durchgeführt. Im Haus des Waldes (am Grugapark) werden die rechtlichen, theoretischen und praktischen Inhalte zur Fangjagd nach §29 DVO LJG NRW vermittelt.
Die Lehrgänge finden am 11. / 18. Und 25. Januar 2026 statt. Details entnehmen Sie dem Anmeldeformular.
11. Januar Anmeldeformular
18. Januar Anmeldeformular
25. Januar Anmeldeformular
Kosten: 95€ / p. P.
Beginn: 09 Uhr, Dauer: 9-10 Stunden.
Ort: Haus des Waldes (Grugapark, Essen) Wegbeschreibung
Da schon Plätze vergeben sind, empfiehlt sich, vor schriftlicher Anmeldung, eine Rückfrage zum Stand der verfügbaren Plätze; vorzugsweise mobil (01575-7906633 – Schulte)
Eine Anmeldebestätigung und Vorauszahlung sind, Voraussetzungen für die Verbindlichkeit Ihrer Buchung und Teilnahme am Lehrgang.
Ihre Anmeldebestätigung senden Sie bitte an seminare@kreisjaegerschaft-essen.de
Info:
Ein Fangjagdlehrgang in NRW vermittelt die rechtlichen Grundlagen, den artenspezifischen Einsatz von Fallen und die praktische Handhabung verschiedener Lebendfallen. Der Kurs behandelt Themen wie das Bundesnaturschutzgesetz, das Tierschutzgesetz, die EU-Vogelrichtlinie sowie die Anforderungen nach §29 der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz NRW (DVO LJG-NRW). Inhalte sind außerdem die Verkehrssicherungspflicht, Fallenkontrollen, der Lebendfang und die tierschutzgerechte Tötung.

Marder im Haus
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