Wildbrethygiene

Nach Inkrafttreten der nationalen Durchführungsverordnung zum europäischen Lebensmittelpaket hat das nord-rheinwestfälische Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) mit Erlass von November 2007 im Einzelnen geregelt, welche Voraussetzungen an die Schulung zur „kundigen Person“ zu stellen sind.

Nach Inkrafttreten der nationalen Durchführungsverordnung zum europäischen Lebensmittelpaket hat das nord-rheinwestfälische Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) mit Erlass von November 2007 im Einzelnen geregelt, welche Voraussetzungen an die Schulung zur „kundigen Person“ zu stellen sind.

Nach dem Schuss beginnt die Widbrethygiene

Nur ein Jäger, der als „kundige Person“ eingestuft werden kann, ist in Zukunft berechtigt, Wildfleisch an einen anderen abzugeben. Wildfleisch wird „abgegeben“, wenn es verkauft oder verschenkt wird, unabhängig von der Menge.

Beispielsweise auch das Geschenk eines Rehrückens zum Weihnachtsfest erfüllt den Tatbestand der „Abgabe“. Wer nicht in die Verlegenheit kommt – mangels jagdlicher Gelegenheit -, Wild auch abgeben zu können, braucht natürlich nicht geschult zu sein; für das Beutemachen selbst muss man keine “kundige Person” im Sinne der Hygieneverordnung sein. Ein nicht zur „kundigen Person“ geschulter Jäger riskiert jedoch, von Jagdmöglichkeiten ausgeschlossen zu werden. Denn üblicherweise erwartet der einladende Jagdausübungsberechtigte, dass sein Jagdgast das erlegte Stück Wild auch aufbricht.

Ausbildung zur kundigen Person

 

Ein Rothirsch wird zum hochwertigem Lebensmittel

Das Aufbrechen ist ein wesentlicher Bestandteil der hygienisch einwandfreien Behandlung von Wildfleisch. Die Verantwortung und Haftung für die ordnungsgemäße Bearbeitung des Wildes trägt der zur Abgabe von Wildfleisch berechtigte Jagdausübungsberechtigte. Zur Erfüllung seiner Verpflichtung kann er eine Hilfe in Anspruch nehmen; zum Beispiel den Erleger bitten, dass getötete Stück Wild aufzubrechen. Diese Hilfestellung kommt aber dann nicht in Frage, wenn der Jagdgast nicht zur „kundigen Person“ geschult und für den Jagdherrn somit keine „echte“ Hilfe ist. Das kann dazu führen, dass ein solcher Jagdgast gar nicht erst eingeladen wird.

Wir bieten allen Jägern Seminare für die Schulung zur “kundigen Person” an: Die vom LJV ausgebildeten Schulungsleiter Wolfgang Decker, Matthias Junghanns, und Thomas Kauder führen Schulungen zur “kundigen Person” durch, die für Mitglieder einer Kreisjägerschaft (KJS) kostenlos sind. Jäger, die nicht organisiert sind, zahlen für das Seminar 50 €. Sollte ein Jäger, der nicht Mitglied einer KJS ist, unserer KJS beitreten, erhält er als Geschenk ein dreiteiliges Zerwirkmesserset im Werte von 35 € und eine kostenlose Schulung Für die Seminarangebote gilt: Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung der Kreisjägerschaft. Diese Bescheinigung legitimiert den Inhaber im gesamten Bundesgebiet als “Kundige Person”.

Multiplikatoren-Seminar Referent:

Multiplikator der KJS: Wolfgang Decker
Ort: Haus des Waldes Dauer: ca. 3,5 Stunden
Kosten: keine für LJV Mitglied, 50,00€ Nichtmitglieder
Anmeldung: direkt beim Seminarleiter Wolfgang Decker
Telefon: 0201-288 112 00, E-Mail: w-decker@online.de

Termine: Bei Bedarf, sobald sich mindestens 10 Personen gemeldet haben.

Nächstes Seminar: ?? um 10,00 Uhr im Haus des Waldes.

Teilnahmeberechtigt ist jeder Jäger unabhängig von seiner Hegering- oder KJS – Zugehörigkeit. Nicht organisierte Jäger zahlen jedoch 50 €. Der Eintritt in die KJS befreit von der Zahlungspflicht.
Um die Teilnahmebescheinigungen sofort nach der Veranstaltung verteilen zu können, müssen vorher in die vom LJV herausgegebenen Vordrucke die Namen und Anschriften der Veranstaltungsteilnehmer eingesetzt werden.

Wer noch nicht Mitglied im LJV ist, dem bietet die Mitgliedschaft viele Vorteile: Kostenlose Schulung zur kundigen Person, kostenlose Nutzung der Schießstände in Duisburg und Freudenberg an den Schießtagen der KJS , aktuelle Informationen und Mitteilungen durch die Hegeringe, Hundeausbildung, Jagdhornblasen, Zusendung der Verbandszeitung „Rheinisch-Westfälischer-Jäger“, Teilnahme an Fortbildungen, Begrüßungspräsent, z.B. das neue Messerset, zahlreiche Rabatte auf PKW, Handy´s und vieles mehr. Gerne informiert Sie im Jagdbüro montags und donnerstags Vormittag unsere Frau Klesen oder jeder Hegeringleiter.